Was Sie vor der Anmeldung beachten sollten

1. Ist die Annahme als Doktorand/in noch gültig?

Mit Ihrem Antrag auf Zulassung müssen Sie nachweisen, dass Sie als Doktorand/in an der Fakultät angenommen sind (Vorlage einer Kopie der Bescheinigung). Überprüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihre Annahme als Doktorand/in noch gültig ist.

Einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Annahme als Doktorand/in können Sie beim Dekanat der Fakultät stellen.

Wenn Sie nicht oder nicht mehr als Doktorand/in der Fakultät angenommen sind und beabsichtigen zu promovieren, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Dekanat der Fakultät in Verbindung.

 

2. Kumulative Promotion

Im Fachbereich Geowissenschaften ist auch eine kumulative Dissertation möglich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, d. h. mindestens 15 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin, (am Dekanat) über die dafür vorzulegenden Unterlagen.

 

3. Sprache

Die Dissertation kann ohne vorherige Beantragung in englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden. Auch die Disputation in englischer Sprache ist möglich.

 

4. Das Binden der Arbeit

Bitte beachten Sie, dass in Ihre Dissertation folgendes eingebunden sein sollte: 

  • eine englische und eine deutsche Zusammenfassung (Kurzfassung), die der eigentlichen Arbeit vorangestellt sein sollen.
  • eine Eidesstattliche Erklärung (unterschrieben), dass Sie die Arbeit  selbst verfasst haben und sich keiner anderen als der ausdrücklich bezeichneten Quellen und Hilfen bedient haben. Diese Erklärung sollte am Schluss eingebunden werden.
  • Hier finden Sie ein Muster für Seite 1 und 2 der Dissertation sowie weitere Informationen zur äußeren Form.

 

5. Die Auswahl der Gutachter

Einer der beiden Gutachter sollte in der Regel der Betreuer sein. Den anderen Gutachter dürfen Sie selbst ansprechen. Sie können sind auch mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in beraten. Bitte weisen Sie Ihre Gutachter darauf hin, dass die Gutachten spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin im Dekanat vorliegen müssen.

Bitte beachten Sie ebenso, dass Ihre Gutachtervorschläge vom Promotionsausschuss genehmigt werden müssen. Ebenso muss ein externer Gutachter oder weiterer externer Prüfer vom  Promotionsprüfungsausschuss genehmigt werden. Wenn Sie das wünschen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.

 

6. Prüfungstermin

Alle Unterlagen sind 5 Wochen vor dem Prüfungstermin im Dekanat abzugeben.

In der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester finden in der Regel keine Promotionsprüfungen statt.

Bitte setzen Sie sich bzgl. der Terminplanung für Ihre Prüfung frühzeitig mit Frau Antimisaris in Verbindung.

Vor der Abgabe aller Promotionsunterlagen vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer und dem weiteren Gutachter Tag und Uhrzeit der mündlichen Prüfung. Danach sollte der Termin mit 2 weiteren Prüfern abgestimmt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die Informationen unter "Wahl der Prüfungsfächer".

Die endgültige Prüfungskommission ist vom Dekan zu genehmigen. Bitte verwenden Sie zur Genehmigung der Prüfungskommission den dafür vorgesehenen Vordruck.

Achten Sie darauf, dass der Prüfungstermin in der Dissertation vermerkt ist.

 

7. Wahl der Prüfungsfächer

An der Promotionsprüfung müssen 4 Prüfer/innen mindestens 3 verschiedene Prüfungsfächer prüfen.

Für die Chemie :

Zu den Prüfungsfächern der beiden Gutachter dürfen zwei weitere Prüfungsfächer gewählt werden. Der Dekan schlägt unverzüglich (nach dem Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfungsverfahren gestellt haben) die Prüfer/innen für die weiteren gewünschten Prüfungsfächern vor. Soll ein/eine Prüfer/in aus einer anderen Fakultät prüfen, müssen Sie selbst diesen Termin mit dem Prüfer abklären. Das Prüfungsfach und der/die Prüfer/in ist vom Dekan zu genehmigen.
Die zwei Prüfer/innen aus der Chemie werden Ihnen telefonisch mitgeteilt. Sie stimmen mit diesen den Termin verbindlich ab und geben im Dekanat Bescheid. Sollte der/die zur Prüfung vorgeschlagene Prüfer/in nicht zur Verfügung stehen, erfragen Sie sich einen anderen Prüfer/Prüferin im Dekanat.

Für die Geowissenschaften:
Sie vereinbaren mit Ihren Gutachtern und zwei weiteren Prüfern Tag und Uhrzeit der mündlichen Prüfung. Sie müssen selbst diesen Termin mit den Prüfern abklären. Ihre gewählte Prüfungskommission muss vom Dekan genehmigt werden.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 12.04.2024
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