Veröffentlichung der Dissertation

Die Dissertation ist spätestens zwei Jahre nach der Disputation zu veröffentlichen.

 

Die Veröffentlichung (§ 13 Promotionsordnung) kann auf verschiedene Arten erfolgen und sollte in allen Fällen vorab mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin abgesprochen werden.

Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen der Veröffentlichung 1 Exemplar Ihrer Thesis vom Dekan gestempelt und unterschrieben sein muss. Bitte beantragen Sie das im Dekanat und holen Ihr gestempeltes Exemplar dann ab.

Die Veröffentlchung kann erfolgen entweder durch

A:

a) 10 Exemplare in Buch- oder Photodruck zum Zweck der Verbreitung (1 Exemplar davon muss vom Dekan gestempelt und unterschrieben sein (bitte im Dekanat beantragen!))

b) 1 vollständige (vom Dekan gestempelte und unterschriebene Originalfassung (bitte im Dekanat beantragen!))- in Buch- oder Photodruck sowie eine textidentische elektronische Version auf dem Heidelberger Dokumentenserver heiDOK, deren Datenformat und Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind (Informationsseite der UB). Der Doktorand bzw. die Doktorandin überträgt der Universitätsbibliothek und der DNB (Deutsche Nationalbibliothek) in Frankfurt/Leipzig damit das Recht, die elektronische Version in Datennetzen zu veröffentlichen.
-> Bitte beachten Sie, dass der/die Betreuer/in bzw. die Betreuer/innen in diesem Fall der Form der Veröffentlichung durch einen Stempel und eine Unterschrift auf dem Veröffentlichungsnachweis zustimmen müssen.

oder

B: 3 Exemplare in Buch- oder Photodruck, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und eine Mindestauflage von 100 Exemplaren nachgewiesen wird (1 Exemplar davon muss vom Dekan gestempelt und unterschrieben sein (bitte im Dekanat beantragen!))
-> Bitte beachten Sie, dass der/die Betreuer/in bzw. die Betreuer/innen in diesem Fall der Form der Veröffentlichung durch einen Stempel und eine Unterschrift auf dem Veröffentlichungsnachweis zustimmen müssen.

oder

C: 3 Exemplare in Buch- oder Photodruck, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt (1 Exemplar davon muss vom Dekan gestempelt und unterschrieben sein (bitte im Dekanat beantragen!))
-> Bitte beachten Sie, dass der/die Betreuer/in bzw. die Betreuer/innen in diesem Fall der Form der Veröffentlichung durch einen Stempel und eine Unterschrift auf dem Veröffentlichungsnachweis zustimmen müssen.


Bei Doktoranden bzw. Doktorandinnen, die eine kumulative Dissertation verfasst haben, ist auf dem Veröffentlichungsnachweis ein Kreuz unter "C" zu setzen.

Hier finden Sie Informationen zum Open Access Publizieren an der Universität Heidelberg.

Ein Antrag auf Publikationssperre kann an die Bibliothek gestellt werden. Dies ist möglich, wenn die Dissertation mit einer Patentanmeldung oder einer Zeitschriftenveröffentlichung verbunden ist. Weitere Details und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der FAQ-Seite. Wenn Sie eine Sperre beantragen, müssen Sie die elektronische Version Ihrer Dissertation auf das heiDOK-Repositorium hochladen und den Hinweisen unter FAQ folgen.

 

Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Veröffentlichung Ihrer Arbeit dient das Formblatt Veröffentlichungsnachweis. Der Nachweis, sowie für Doktoranden/innen im Fach Chemie zusätzlich der Entlastungszettel, sind Voraussetzung zum Erhalt der Promotionsurkunde und des Promotionszeugnisses. Diese Nachweise müssen Sie ausgefüllt beim Dekanat der Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften vorlegen.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.04.2024
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